Teilnahmebedingungen
Version 2026-08-05. Diese Bedingungen gelten für Teamanfragen und die Teilnahme an Basketballturnieren, die Hoop to Help über diese Website anbietet.
1. Veranstalter
Hoop to Help
Verein ohne Rechtspersönlichkeit
c/o Lewend Khalil
Im Spichelsfeld 61
53757 Sankt Augustin
E-Mail: kontakt@hooptohelp.de
Telefon: +49 1590 1362297
2. Geltungsbereich und Turnierangaben
Ergänzend gelten die Angaben auf der jeweiligen Turnierseite, insbesondere zu Termin, Ort, Spielformat, Teamgröße, Anfragefrist, Teilnahmegebühr und organisatorischem Ablauf. Bei Widersprüchen gehen die Angaben für das konkrete Turnier vor, soweit dadurch keine zwingenden Rechte eingeschränkt werden.
3. Teamanfrage und Teilnahmebestätigung
Das Absenden einer Teamanfrage ist zunächst nur eine Anfrage. Ein Teilnahmeplatz ist erst reserviert, wenn Hoop to Help die Teilnahme ausdrücklich per E-Mail oder in anderer Textform bestätigt. Eine automatische Eingangsbestätigung ist keine Zusage. Ein Anspruch auf die Annahme einer Anfrage besteht nicht.
Die anfragende Person ist Ansprechpartner des Teams und informiert die Mitspieler über die Anfrage, organisatorische Mitteilungen und Änderungen.
4. Team und Teilnahmevoraussetzungen
Das Team muss die auf der Turnierseite genannte Kadergröße einhalten. Nur bestätigte und gemeldete Personen dürfen eingesetzt werden. Änderungen am Kader sind Hoop to Help unverzüglich mitzuteilen und bedürfen vor dem Einsatz der Zustimmung der Turnierorganisation.
Jede teilnehmende Person muss gesundheitlich in der Lage sein, am Turnier teilzunehmen. Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, Cannabis, illegalen Drogen oder anderen berauschenden beziehungsweise leistungsbeeinträchtigenden Mitteln ist untersagt. Minderjährige dürfen nur teilnehmen, wenn dies beim konkreten Turnier zugelassen ist und die erforderliche Zustimmung der Sorgeberechtigten vorliegt.
5. Absage durch ein Team und Nichterscheinen
Kann ein bestätigtes Team nicht teilnehmen, muss der Ansprechpartner Hoop to Help unverzüglich informieren. Erscheint ein Team nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, kann der Platz anderweitig vergeben werden. Eigene Reise-, Übernachtungs-, Ausrüstungs- oder sonstige Kosten werden nicht übernommen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Ansprüche bestehen.
6. Turnierablauf und Fair Play
Den Anweisungen der Turnierleitung, Schiedsrichter, des Hallenpersonals und sonstiger Verantwortlicher ist Folge zu leisten. Es gelten die bekannt gegebenen Spielregeln, Sicherheitsanweisungen und die Hausordnung der Sportstätte. Kleidung, Schuhe und Ausrüstung müssen für den Hallensport geeignet sein.
Gewalt außerhalb des regelgerechten Spielgeschehens, Drohungen, Beleidigungen, Belästigungen, menschenfeindliche Äußerungen, vorsätzliche Sachbeschädigung, Manipulation und wiederholte oder schwerwiegende Regelverstöße können zu sportlichen Sanktionen oder zum Ausschluss einzelner Personen oder ganzer Teams führen.
7. Gesundheit und Notfälle
Basketball ist mit sporttypischen Belastungs- und Verletzungsrisiken verbunden. Bei Beschwerden oder einer erkennbaren Gefährdung ist die Teilnahme abzubrechen. Hoop to Help darf in einem Notfall Erste Hilfe veranlassen und Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei verständigen.
8. Änderungen, Unterbrechung und Absage
Hoop to Help kann Ablauf, Zeitplan, Spielmodus, Austragungsort oder andere organisatorische Einzelheiten aus sachlichen Gründen ändern. Dazu zählen insbesondere Sicherheitsbelange, behördliche Vorgaben, Ausfall der Sportstätte, technische Störungen, außergewöhnliche Witterung, höhere Gewalt und nicht vermeidbare Personalausfälle. Ist eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung nicht möglich, kann das Turnier unterbrochen, verschoben oder abgesagt werden.
9. Persönliche Gegenstände und Schäden
Teilnehmende sind für ihre persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich. Wer die Sportstätte, Inventar oder Eigentum Dritter schuldhaft beschädigt, haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
10. Haftung
Hoop to Help haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften und soweit ausdrücklich eine Garantie übernommen wurde.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Diese Regelungen gelten entsprechend für Mitglieder, ehrenamtliche Helfer und Erfüllungsgehilfen. Sporttypische Risiken werden nicht pauschal von der Haftung ausgenommen; maßgeblich bleiben die gesetzlichen Vorschriften und der Einzelfall.
11. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Die Teilnahme gilt nicht automatisch als Einwilligung in die Veröffentlichung von Porträts, Teamfotos, Interviews oder sonstigen Aufnahmen, bei denen einzelne Personen gezielt im Mittelpunkt stehen. Eine erforderliche Einwilligung wird gesondert und freiwillig eingeholt. Für gezielte Aufnahmen Minderjähriger wird die erforderliche Zustimmung der Sorgeberechtigten eingeholt.
12. Datenschutz und Mitspielerdaten
Personenbezogene Daten werden nach der Datenschutzerklärung verarbeitet. Die anfragende Person darf Namen von Mitspielern erst übermitteln, nachdem sie diese über die Weitergabe und die Datenschutzinformation für Mitspieler informiert hat. Eine Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung ist keine pauschale Einwilligung in Datenverarbeitungen.
13. Spenden und Unterstützungen
Freiwillige Zahlungen sind rechtlich und organisatorisch von der Teamanfrage und der Teilnahme getrennt. Eine Zahlung verschafft keinen Anspruch auf einen Teilnahmeplatz, keine bevorzugte Behandlung und keinen sportlichen oder organisatorischen Vorteil. Aussagen zur steuerlichen Behandlung oder zu Bescheinigungen für steuerliche Zwecke werden nur getroffen, wenn der dafür erforderliche steuerliche Status tatsächlich vorliegt.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Schutzvorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt. Ein ausschließlicher Gerichtsstand zulasten von Verbrauchern wird nicht vereinbart. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.
